Archiv: Mittwoch, 14. Juli 2010

Jul 142010

Unter dem Titel „innere Ruhe“ berichtete die Süddeutsche Zeitung, wie sich Indiens Regierung gegen das „wilde“ Geschäftemachen mit Yoga, der jahrtausend alten, indischen Lebensphilosophie, wehrt.

Den Anlass für die Aufregung gab der in Amerika lebende Inder Bikram Choudhury, der sich das von ihm erfundene Bikram Yoga hat patentieren lassen. Beim Bikram-Yoga werden 26 „reguläre“ Yoga-Übungen in einer ganz bestimmten Abfolge und bei einer Raumtemperatur von ca. 38° Grad geübt. Jeder, der diese Art von Yoga anbietet und nicht von ihm ausgebildet wurde, bekommt von einem seiner Anwälte eine saftige Abmahnung zugestellt. Wer Patanjali’s Yamas und Nyamas kennt und versucht danach zu leben, dem dürfte eigentlich Nichts ferner liegen als das.

Dieses Vorgehen ist bis nach Indien vorgedrungen und wer mag das bezweifeln, auf enorme Ablehnung gestoßen. Damit nicht noch weitere Superyogis auf die Idee kommen sich spezielle Yoga Übungen oder Sequenzen als ihre ganz neue und hippe Yoga-Richtung sichern zu lassen, werden nun in Indien erste Gegenmaßnahmen entwickelt. Allein in den USA gibt es inzwischen schon mehrere hundert Patente auf Yoga.

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